Montag, 23. Mai 2011

Europäische Sozialcharta des Europarats: Vor 50 Jahren hatte die Familie noch einen hohen Stellenwert

In diesem Jahr feiert die Europäische Sozialcharta des Europarats (Straßburg) ihren 50. Geburtstag.

Wir sollten diese politischen Geburtstagsfeiern nicht versäumen, um daran zu erinnern, dass die Europäische Sozialcharta u.a. eigentlich für die Familie garantiert:

Art 4. Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt, das ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert.
Art 6. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf besonderen Schutz gegen körperliche und sittliche Gefahren, denen sie ausgesetzt sind.
Art 8. Arbeitnehmerinnen haben im Falle der Mutterschaft und in anderen geeigneten Fällen das Recht auf besonderen Schutz bei der Arbeit.
Art 16. Die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft hat das Recht auf angemessenen sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz, der ihre volle Entfaltung zu sichern vermag.
Art 17 Mütter und Kinder haben, unabhängig vom Bestehen einer Ehe und von familienrechtlichen Beziehungen, das Recht auf angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Schutz.

Das war vor 50 Jahren. Heutzutage bemüht man sich, die Familie zu schwächen und statt dessen homosexuelle Partnerschaften mit der Ehe gleichzustellen.