Freitag, 15. April 2011

PID-Debatte im Bundestag zeigt: Der Dammbruch war die Liberalisierung der Abtreibung

Am 14. April 2011 wurde im Deutschen Bundestag über die drei Anträge zur gesetzlichen Regelung der Untersuchung künstliche befruchteter Eizellen debattiert. Zwei Anträge fordern eine eingegrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID), ein Antrag fordert ein Verbot von PID.

Für die Befürworter der Untersuchung ist es widersinnig, PID zu verbieten, wenn das Embryo später ohnehin abgetrieben werden kann. So sagte beispielsweise Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), ein völliges Verbot stünde im Widerspruch zum bereits geltenden Fortpflanzungsrecht.

Diese Argumentation ist bedenklich, da der Begriff Fortpflanzungsrecht im Sinne von Recht gar nicht existiert, obwohl er oft in supranationalen Institutionen Europas oder in den Vereinten Nationen immer wieder verwendet wird. Für die Bundesjustizministerin wäre eine Zulassung von PID eine logische Folge der getroffenen Regelungen zur Abtreibung aus dem Jahr 1001. Daß damals die Abtreibung weiterhin als illegal eingestuft wurde – gleichwohl straffrei – spielt für die FDP Frau offenbar keine Rolle in der Beurteilung von PID. Ähnlich argumentierten Krista Sager (Grüne) und Frank-Walter Steinmeier: Man könne nicht Abtreibung zulassen und PID verbieten.

Erstaunlicherweise sagte gerade der FDP-Abgeordnete Pascal Kober, daß die Frage, ob mit der Freigabe der Abtreibung eine Grenze überschritten sei, berechtigt sei.

Für ein Verbot haben sich 192 Abgeordnete festgelegt. Für einen der beiden Formen der Zulassung 251 (215 – 36) 177 sind noch unentschlossen, wodurch ein Ergebnis der Debatte noch nicht absehbar ist. Nach der ersten Lesung im Bundestag wird über die drei Anträge in den Ausschüssen beraten werden. Federführend ist der Gesundheitsausschuß.