Donnerstag, 3. März 2011

Verordnet bald EU-Gericht die totale Gleichstellung der Ehe mit den Homo-Partnerschaften?

Mit Bange wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für den Fall Römer vs. Hamburg (Rechtssache C - 147/08) erwartet. Im ungünstigsten Falle könnte eine europaweite Oktroyierung der Gleichstellung von Homo-Partnerschaften mit der normalen Ehe folgen.

Angefochten wird die Privilegierung der Ehe durch das deutsche Grundgesetz. Dies sei „diskriminierend“, so die Begründung Römers. Anlaß für den Gang nach Straßburg war ein Streitfall im deutschen Arbeitsrecht, bei dem Römer unterlag.

Unterstützung erhielt Römer durch den Generalanwalt Niilo Jääskinen, der in seinem Schlußantrag behauptete, die ungleiche Behandlung von „eingetragenen Lebenspartnern“ gegenüber Eheleuten sei deswegen unzulässig, weil nach nationalem Recht die eingetragene Lebenspartnerschaft die Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf diese Versorgungsbezüge mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist. Der in Art 6 (1) des deutschen Grundgesetzes verfassungsrechtlich gebotene besondere Schutz von Ehe und Familie rechtfertige nicht einen Verstoß gegen das Verbot der „Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung“ im Sinne des Unionsrechts, so Jääskinnen.

Das Urteil hätte weitreichende Konsequenzen für all jene Mitgliedstaaten, die im Laufe der letzten Jahre „eheähnliche“ Rechtsinstitute für Homosexuelle in ihre Rechtsordnungen aufgenommen haben. Diese eheähnlichen Rechtsinstitute müßten der Ehe in allen Belangen gleichgestellt werden.

Außerdem würde unter dem Vorwand der Diskriminierung zunehmend ein „Unionsrecht“ entstehen, das „Nationalrecht bricht. Die schlimmsten Befürchtungen, die bei der Einführung der europäischen Antidiskriminierungsregeln geäußert wurden, würden mit rasanter Geschwindigkeit Realität werden.

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