Dienstag, 8. Februar 2011

Parteiübergreifender Gesetzesentwurf für PID-Verbot

Ein völliges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) haben Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gefordert. Die Gentests an im Reagenzglas erzeugten Embryonen erhöhten den sozialen Druck auf Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen, und bedeuteten eine Unterscheidung zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben, heißt es in einem am Dienstag in Berlin vorgestellten Gesetzesentwurf. Vermutlich wird sich der Bundestag Ende Februar erstmals mit der PID befassen; erwartet werden drei bis vier Regelungsvorschläge.

Die Werteordnung des deutschen Grundgesetzes bestimme ausdrücklich, dass jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte auf Teilhabe besitze. Die Durchführung der PID solle deshalb unter Strafe gestellt werden. Der Gesetzesentwurf wurde unter anderem vom stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzende Günter Krings (CDU), seinem Fraktionskollegen Johannes Singhammer (CSU), Katrin Göring-Eckardt (Grüne), der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Pascal Kober (FDP) und Kathrin Vogler (Die Linke) vorgestellt.

In den vergangenen Wochen hatten Abgeordnete aller Fraktionen bereits zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt. Beide halten an einem grundsätzlichen Verbot der PID fest, lassen aber in unterschiedlicher Strenge Ausnahmen zu.

Der erste Entwurf sieht eine Ausnahmemöglichkeit allein bei einer diagnostizierten genetischen Disposition mindestens eines Elternteils vor, "die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann". Unterstützt wird dieses Konzept unter anderem von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) sowie Patrick Meinhardt, Sprecher der Gruppe der Christen in der FDP-Fraktion.

Der zweite Entwurf benennt mehrere Ausnahmen, bei denen die umstrittene genetische Diagnostik angewandt werden darf. Er beschränkt die Zulassung nicht nur auf genetisch vorbelastete Paare. Für diesen Entwurf plädieren unter anderen Peter Hintze (CDU), Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linke) und Jerzy Montag (Grüne).

In einem Gastartikel für die "Thüringer Allgemeine" erklärte Göring-Eckardt, die PID werde sich nicht auf wenige Fälle begrenzen lassen. "Wenn wir PID in bestimmten Fällen zulassen, wird es bei ein bisschen PID nicht bleiben; die Entscheidung für die Ausnahme ist - ob gewollt oder nicht - eine Entscheidung für PID."

Bei der pränatalen Diagnostik (PND) der Kinder im Mutterleib habe man gesehen, wie schnell die Ausnahme zum Normalfall werden kann. "Sie ist heute so selbstverständlich geworden, dass Schwangere oft geradezu dazu gedrängt werden", schreibt die Grünen-Politikerin und hohe Funktionärin der Evangelischen Kirche in Deutschland - sie ist EKD-Präses - weiter. Sie habe Sorge vor einer Gesellschaft, in der es "zunehmend irrational erscheint, sich für das Leben mit einem Kind mit Behinderung zu entscheiden, und der Druck auf alle jene steigt, die es dennoch tun".

Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. In Deutschland galt sie bis zum Sommer 2010 nach gängiger Interpretation des Embryonenschutzgesetzes als verboten.

Anfang Juli 2010 entschied jedoch der Bundesgerichtshof (BGH), dass Gentests an Embryonen nach dem Wortlaut dieses Gesetzes nicht generell untersagt sind. Vermutlich wird sich der Bundestag in wenigen Wochen erstmals mit den Gesetzesentwürfen befassen.

Quelle: Katholische Presseagentur Österreich