Freitag, 18. Februar 2011

Ärztekammer nicht mehr strikt gegen Beihilfe zum Suizid

Beihilfe zum Selbstmord hatte die Bundesärztekammer bislang strikt abgelehnt. Nun hat sie in einer Neufassung der „Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung“ ihre strikte Ablehnung preisgegeben und den Ärzten die Entscheidung übergeben. Die Bundesärztekamme wolle die unterschiedlichen Moralvorstellungen der Ärzte zu dieser Frage respektieren, so die Begründung.

Aktive Sterbehilfe in jeglicher Form wird weiterhin abgelehnt.

In den gerade erschienenen Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung heißt es nun: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“. Bislang wurde eine solche Mitwirkung beim Suizid abgelehnt, weil sie im Widerspruch zum ärztlichen Ethos stünde.

Diese Relativierung der moralischen Grundsätze durch die Bundesärztekammer ist nicht nur wegen der Sache selbst schlimm, sondern weil sie den gesamten Berufsstand in einen schlechten Licht stellt. Von Ärzten werden höchste moralische Standards erwartet. Was sind aber diese noch Wert, wenn sie so leicht verändert werden. Die neue Einstellung zur Sterbehilfe folgt nichts anderem als den Zeitgeist. Moralische Überlegungen haben keine Rolle gespielt. Es wäre ehrlicher gewesen, wenn die Bundesärztekammer ihre Entscheidung aufgrund von praktischen Erwägungen erklärt hätte, etwa, daß laut Umfragen 30 % der Ärzte bereit sind, Sterbehilfe zu leisten.

Links:

Interview mit Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages: „Die ärztliche Ethik wird von allen ernst genommen“

Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung