Dienstag, 11. Januar 2011

Dokumentation: Ansprache von Papst Benedikt XVI. beim Neujahrsempfang für die Mitglieder des des diplomatischen Corps (Auszüge)

Ja, im Blick auf den Orient haben uns die Attentate zutiefst betrübt, die unter den Christen des Irak Tod, Schmerz und Verzweiflung gesät haben und sie sogar veranlassen, das Land zu verlassen, wo ihre Väter jahrhundertelang gelebt haben. Ich wiederhole meinen besorgten Appell an die Verantwortungsträger dieses Landes und an die islamischen Religionsführer, sich dafür einzusetzen, daß ihre christlichen Mitbürger in Frieden leben und weiterhin ihren Beitrag zu der Gesellschaft leisten können, deren vollgültige Mitglieder sie sind. Auch in Ägypten, in Alexandrien, hat der Terrorismus Gläubige beim Gebet in einer Kirche brutal getroffen. Diese Folge von Angriffen ist ein weiteres Zeichen für die dringende Notwendigkeit, daß die Regierungen der Region trotz der Schwierigkeiten und der Drohungen wirksame Maßnahmen zum Schutz der religiösen Minderheiten ergreifen. Muß es noch einmal gesagt werden? „Die Christen“ im Nahen Osten „sind ursprüngliche und vollwertige Bürger, die loyal zu ihrer Heimat und zu allen ihren staatsbürgerlichen Pflichten stehen. Es versteht sich von selbst, daß sie alle Rechte der Staatsbürgerschaft, der Gewissens- und Religionsfreiheit, der Freiheit im Erziehungs- und Bildungswesen sowie beim Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel in Anspruch nehmen können“ (Botschaft der Sonderversammlung der Bischofssynode für den Nahen Osten an das Volk Gottes, Nr. 10). In dieser Hinsicht schätze ich die Aufmerksamkeit für die Rechte der Schwächsten und den politischen Weitblick, den manche Länder Europas in den letzten Tagen bewiesen haben, indem sie eine konzertierte Antwort der Europäischen Union zum Schutz der Christen im Nahen Osten forderten. Ich möchte schließlich daran erinnern, daß das Recht auf Religionsfreiheit dort keine volle Anwendung findet, wo nur die Kultusfreiheit, noch dazu mit Einschränkungen, gewährleistet wird. Ferner lade ich ein, die umfassende Wahrung der Religionsfreiheit und der anderen Menschenrechte durch Programme zu begleiten, die von der Grundschule an und im Rahmen des Religionsunterrichts zum Respekt gegenüber allen Brüdern und Schwestern in der Menschheit erziehen. Was die Länder auf der Arabischen Halbinsel betrifft, wo zahlreiche zugewanderte christliche Arbeiter leben, wünsche ich, daß die katholische Kirche über geeignete pastorale Strukturen verfügen kann.

Unter den Normen, die das Recht der Menschen auf Religionsfreiheit verletzen, muß das Gesetz gegen Blasphemie in Pakistan besondere Erwähnung finden: Ich ermutige die Verantwortungsträger dieses Landes erneut, die nötigen Anstrengungen zu unternehmen, es aufzuheben, um so mehr, da es offensichtlich als Vorwand dient, um Ungerechtigkeit und Gewalt gegen die religiösen Minderheiten zu provozieren. Der tragische Mord am Gouverneur der Provinz Punjab zeigt, wie dringend es ist, in diesem Sinn voranzugehen: Die Verehrung Gott gegenüber fördert Brüderlichkeit und Liebe, nicht Haß und Entzweiung. Andere besorgniserregende Situationen mit gelegentlichen Gewaltakten können im Süden und Südosten des asiatischen Kontinents erwähnt werden, in Ländern, die übrigens eine Tradition friedlicher gesellschaftlicher Beziehungen haben. Das besondere Gewicht einer bestimmten Religion in einer Nation dürfte niemals zur Folge haben, daß die Bürger, die einem anderen Bekenntnis angehören, im gesellschaftlichen Leben diskriminiert werden oder, noch schlimmer, daß Gewalt gegen sie geduldet wird. In dieser Hinsicht ist es wichtig, daß der interreligiöse Dialog einen allgemeinen Einsatz unterstützt, die Religionsfreiheit aller Menschen und aller Gemeinschaften anzuerkennen und zu fördern. Schließlich verschont, wie ich schon gesagt habe, die Gewalt gegen Christen auch Afrika nicht. Die Angriffe gegen Kultstätten in Nigeria, gerade als die Geburt Christi gefeiert wurde, sind ein weiteres trauriges Zeugnis dafür.

In verschiedenen Ländern hingegen erkennt die Verfassung eine gewisse Religionsfreiheit an, de facto aber wird das Leben der Religionsgemeinschaften erschwert und manchmal sogar gefährdet (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, Nr. 15), weil die rechtliche oder gesellschaftliche Ordnung sich an philosophischen und politischen Systemen orientiert, die eine strikte Kontrolle – um nicht zu sagen ein Monopol – des Staates über die Gesellschaft fordern. Solche Zweideutigkeiten müssen aufhören, damit die Gläubigen sich nicht zwischen der Treue zu Gott und der Loyalität gegenüber ihrem Heimatland hin- und hergerissen sehen. Ich fordere im besonderen, daß in Übereinstimmung mit den internationalen Normen und Standards auf diesem Gebiet den katholischen Gemeinschaften überall die volle Selbstbestimmung und die Freiheit, ihre Sendung zu erfüllen, garantiert wird.

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Wenn wir unseren Blick vom Osten auf den Westen lenken, finden wir uns anderen Arten der Bedrohung der vollen Ausübung der Religionsfreiheit gegenüber. Ich denke an erster Stelle an die Länder, in denen dem Pluralismus und der Toleranz große Bedeutung zugemessen wird, wo aber die Religion eine zunehmende Ausgrenzung erleidet. Man neigt dazu, die Religion, jede Religion, als einen unbedeutenden Faktor anzusehen, welcher der modernen Gesellschaft fremd ist oder sie gar destabilisiert, und man sucht mit verschiedenen Mitteln allen Einfluß auf das gesellschaftliche Leben zu verhindern. Man geht so weit zu verlangen, daß die Christen bei der Ausübung ihres Berufs ohne Bezug auf ihre religiöse und moralische Überzeugung, ja sogar im Gegensatz zu ihnen handeln, wie zum Beispiel dort, wo Gesetze in Kraft sind, die das Recht der Weigerung aus Gewissengründen für Fachkräfte im Gesundheitswesen oder für gewisse im Rechtsbereich Tätige einschränken.

In diesem Zusammenhang kann man sich nur darüber freuen, daß im vergangenen Oktober der Europarat eine Resolution angenommen hat, die das Recht der im medizinischen Bereich Tätigen auf Weigerung aus Gewissensgründen in bezug auf gewisse Handlungen, die – wie die Abtreibung – das Recht auf Leben schwer verletzen, schützen.

Ein anderer Ausdruck der Ausgrenzung der Religion, des Christentums im besonderen, besteht in der Verbannung religiöser Feste und Symbole aus dem öffentlichen Leben im Namen der Achtung derer, die anderen Religionen angehören oder die nicht glauben. Durch ein solches Handeln wird nicht nur das Recht der Gläubigen eingeschränkt, öffentlich ihren Glauben zu bekunden, sondern man schneidet auch die kulturellen Wurzeln ab, die die tiefste Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zahlreicher Nationen nähren. Im vergangenen Jahr haben sich einige europäische Länder dem Rekurs der italienischen Regierung gegen die bekannte Causa hinsichtlich der Anbringung des Kruzifixes an öffentlichen Orten angeschlossen. Ich möchte den Verantwortungsträgern dieser Nationen meinen Dank zum Ausdruck bringen, ebenso allen, die sich in diesem Sinne eingesetzt haben, den Bischöfen, Organisationen und den zivilen oder religiösen Vereinigungen, insbesondere dem Patriarchat von Moskau und den anderen Vertretern der Hierarchie der Orthodoxie, und ebenso allen Menschen – gläubig oder auch nicht gläubig –, die ihre Anhänglichkeit an dieses Symbol voll universaler Werte zeigen wollten.

Die Religionsfreiheit anzuerkennen bedeutet außerdem zu gewährleisten, daß die Religionsgemeinschaften in der Gesellschaft mit Initiativen im Sozial-, Wohltätigkeits- oder Bildungswesen frei wirken können. Überall in der Welt kann man im übrigen feststellen, wie fruchtbar die Werke der katholischen Kirche in diesen Bereichen sind. Es ist besorgniserregend, daß der Dienst, den die religiösen Gemeinschaften der ganzen Gesellschaft, insbesondere für die Erziehung der jungen Generationen, erweisen, durch Gesetzespläne gefährdet oder behindert wird, die eine Art staatliches Monopol in Schulangelegenheiten zu schaffen drohen, wie zum Beispiel in manchen Ländern Lateinamerikas festzustellen ist. Da die meisten von ihnen den zweihundertsten Jahrestag ihrer Unabhängigkeit feiern, was eine gute Gelegenheit darstellt, an den Beitrag der katholischen Kirche zur Formung ihrer nationalen Identität zu erinnern, lade ich alle Regierungen ein, Bildungssysteme zu fördern, die das Urrecht der Familien achten, über die Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden, und die sich an dem für die Organisation einer gerechten Gesellschaft grundlegenden Prinzip der Subsidiarität orientieren.

In Weiterführung meiner Überlegungen kann ich einen anderen Angriff auf die religiöse Freiheit der Familien in einigen europäischen Ländern nicht schweigend übergehen, wo die Teilnahme an Kursen der Sexualerziehung oder Bürgerkunde verpflichtend auferlegt wird, bei denen ein angeblich neutrales Bild des Menschen und des Lebens vermittelt wird, das aber in Wirklichkeit eine dem Glauben und der rechten Vernunft gegensätzliche Anthropologie widerspiegelt.