Mittwoch, 7. Juli 2010

Stellungnahme zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik PID

Verwerflich ist nicht nur PID allein, sondern was ihr vorausgeht: die künstliche Befruchtung.

Mathias von Gersdorff

Der Vatikan äußerte sich mehrfach ablehnend über die künstliche Befruchtung, zuletzt in der Instruktion "Dignitas Personae" der Glaubenskongregation vom 8. September 2008: Die „In Vitro Fertilisation“, also künstliche Befruchtung, wird darin klar verworfen, denn „die menschliche Fortpflanzung ist ein personaler Akt des Paares von Mann und Frau, der in keiner Weise delegiert oder ersetzt werden kann.“

Die Instruktion erwähnt aber auch die weiteren negativen Aspekte der künstlichen Befruchtung: zum Beispiel, daß nur eine Minderzahl von 25 % der erzeugten Embryonen schließlich "verwendet" werden können, also in den Mutterleib implantiert werden. Was dies für die Wertschätzung des menschlichen Lebens bedeutet, ist verheerend. „Dass man bei den Techniken der In-vitro-Befruchtung die hohe Rate an tödlichen Ausgängen stillschweigend hinnimmt, zeigt in beredter Weise, dass der Ersatz des ehelichen Aktes durch eine technische Prozedur nicht nur unvereinbar ist mit der geschuldeten Achtung vor der Fortpflanzung, die nicht auf die bloß reproduktive Dimension eingeschränkt werden kann, sondern auch dazu beiträgt, das Bewusstsein der gebührenden Achtung vor jedem Menschen zu schwächen. Die Anerkennung dieser Achtung wird hingegen gefördert durch die Intimität der Verheirateten, die von ehelicher Liebe beseelt ist“, erklärt die Instruktion.

Schon lange warnt man überdies vor einer vorgeburtlichen Selektion (PID)von Menschen. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes wurden nunmehr sämtliche Hürden und Hindernisse beseitigt, die das Embryonenschutzgesetz noch aufrechterhalten hatte. Mit Hilfe von PID könnten nun auch fruchtbare Paare versuchen, „Wunschkinder“ zu erzeugen. Auch vor dieser Entwicklung hat "Dignitas Personae" gewarnt: „Immer häufiger sind Fälle, in denen nicht sterile Paare auf künstliche Befruchtungstechniken zurückgreifen und dabei bloß eine genetische Selektion ihrer Kinder anstreben.“

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes beinhaltet eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes, doch der eigentliche (un)moralische Dammbruch geschah bereits mit der Zulassung der künstlichen Befruchtung. Seitdem rollen wir von einer ethischen Katastrophe zur nächsten - und ein Ende ist noch nicht in Sicht.