Mittwoch, 7. Juli 2010

Mißbrauch im Beichtstuhl vor 43 Jahren? Vermeintliches Vergewaltigungs-Opfer verliert Prozeß

Felizitas Küble

Am Dienstag, den 6. Juli 2010, entschied das Landgericht Würzburg zugunsten der katholischen Kirche und gegen die Schmerzensgeld-Klage von Cornelia H., die vom Bistum 250.000 € verlangt hatte. Der Fall sei verjährt, so die Richter - aber offenbar auch inhaltlich nicht nachvollziehbar, wie Günther Paul, der Rechtsvertreter des Bistums, betonte.

Christian Seiler, der Anwalt der Klägerin, ist zugleich Sprecher der anti-katholischen Sekte „Universelles Leben“, wie die „Mainpost“ berichtete.

Die 49-Jährige, die nicht zum Gerichtstermin erschien, hatte behauptet, sie sei bereits als
6-Jährige im Würzburger Marienheim mißbraucht worden - und zwar im Beichtstuhl; diesen gab es allerdings in dem Kinderheim (das 2003 abgerissen wurde) überhaupt nicht. Fraglich ist überdies, warum sie schon in diesem ungewöhnlich frühen Alter zur Beichte gegangen sein will.

Die Klägerin beschuldigte einen Geistlichen, den sie nicht identifizieren konnte, der aber bereits verstorben sein soll, sie habe ihn drei- bis viermal pro Woche im Beichtstuhl befriedigen müssen, bis sie 14 Jahre alt gewesen sei. „Am Schluß wurde ich vergewaltigt“, behauptet sie.

Wie derartige „Vorgänge“ sich im Beichtstuhl ereignen könnten, dürfte das Geheimnis von Cornelia H. bleiben, die ihre Klage aufgrund finanzieller „Mittellosigkeit“ zunächst mit staatlicher Prozeßkostenhilfe führte. Unklar ist auch, warum sie jahrelang so außergewöhnlich häufig zur Beichte gegangen sein will.

Wie die Würzburger „Mainpost“ vom 6.7.2010 berichtete, attackierte der Anwalt der Klägerin das Verhalten der Kirche und will gegen das Urteil in Berufung gehen.