Donnerstag, 19. November 2009

FAZ veröffentlicht kritische Stellungnahme zum jüngsten Kruzifixurteil des Europäischen Gerichtshofes


In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. November 2009 schreibt Christian Wagner, Professor für Öffentliches Recht in Münster, daß der Europäische Gerichtshof seine Rolle im Zusammenspiel zwischen Staaten und Religionen überschätzt hätte.

Der Europäische Gerichtshof sei nicht in der Lage, anhand eines einzelnen Urteiles eine Richtlinie zu verordnen, an der sich 47 Länder mit stark divergierenden Ansichten halten sollen. Aus christlich-konservativer Sicht kann das nicht das Hauptargument für die Beibehaltung von Kreuzen in öffentlichen Räumen sein. Dennoch läßt sich aus der Argumentation des Beitrages folgender Schluß ziehen: Die zunehmende Zentralisierung der EU und der Europäischen Institutionen führt nicht nur zu einer immer größeren Verdrängung des Christlichen aus dem öffentlichen Raum sondern auch zu einer inakzeptablen Gleichmacherei und zu einer kulturellen Verarmung. Unter diesen Umständen dürfen sich die EU-Politiker nicht wundern, daß immer mehr Menschen den Eindruck gewinnen, es entstünde eine neue Sowjetunion.

Wagner schreibt: „Der Gerichtshof überschätzt seine Rolle im religiös und kulturell vielfältigen Europa der 47 Vertragsstaaten des Europarats und setzt sich dabei auch über seine eigene Rechtsprechung zum Einschätzungsspielraum der Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention hinweg.“

Im wesentlichen bemängelt Christian Wagner, daß die europäischen Richter den Einschätzungsspielraum auf Null reduziert haben, was angesichts der religiösen, kulturellen und sozialen Komplexität des Sachverhalts unverständlich ist: „Es dürfte wohl kaum einen Bereich geben, in welchem die Vertragsstaaten so divergierende und historisch tief verwurzelte Regelungen haben, wie die Staat-Religion-Beziehungen im Allgemeinen und deren Bedeutung in der Schulorganisation im Besonderen. Die Spannbreite reicht von den Staatskirchen in England oder Norwegen bis zur strikten Trennung in Frankreich oder der Türkei, von der Verbannung des Religionsunterrichts aus der staatlichen Schule (Frankreich) bis zu einer verpflichtenden Religionskunde mit Schwerpunkt auf christlichen Glaubenslehren (Norwegen und Schweden).“

Die Oberflächlichkeit des Urteils wird vor allem am Fall Italien deutlich: „Die Entscheidungsgründe des Straßburger Urteils teilen nichts über die konkreten Umstände in den italienischen Klassenzimmern mit.“

Der Autor ist hinsichtlich des weiteren Verlaufs optimistisch. Die nächste Instanz ist die „Große Kammer des Straßburger Gerichtshofes“, die über den gesamten Fall neu entscheidet und die über den gesamten Fall neu entscheidet und deshalb das vorliegende Urteil aufheben kann.