Donnerstag, 12. November 2009

Der Zensurvorwurf in der öffentlichen Debatte um Internetsperren für Kinderpornographie


Kommentar von Mathias v. Gersdorff

Bald nachdem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen Internetsperren für Internetseiten mit Kinderpornographie gefordert hat, wurde der Vorwurf erhoben, man wolle eine Zensur im Internet einrichten. Dieser Vorwurf kam nicht nur aus der liberalen Ecke, sondern von links bis rechts. Immer wieder wurde behauptet, dass, wenn erstmal solche Internetsperren eingeführt werden, würden weitere folgen, die sich gegen unbeliebte politische, ideologische usw. Inhalte richten würden. Vorsichtshalber wurde angefügt, dass man gegen Kinderpornographie sei. Doch „Zensur“ wäre das falsche Instrument. Damit würde man „das Kind mit dem Bade ausschütten“.

Was soll man von diesem Vorwurf halten?

Das Gesetzesprojekt sieht vor, dass Internetsperren eingeführt werden sollen, um den Zugang zu Internetseiten zu behindern, die man ansonsten nicht sperren kann. In vielen Ländern ist das Angebot von Kinderpornographie verbieten und wird bestraft. Bietet jemand solche Inhalte im Internet an, wird er von der Polizei verfolgt werden und man wird den Provider veranlassen, die Inhalte oder die gesamte Internetseite zu blockieren. In manchen Ländern gibt es keine solchen Gesetze oder der Staat hat nicht die Möglichkeit, gegen Kinderpornographie im Internet vorzugehen. Anbieter können Länder als Plattform für ihre Geschäfte wählen, da sie ansonsten strafrechtlich verfolgt werden. Die geplanten Internetbarrieren richteten sich gegen diese Anbieter.

Falls man den Zensurvorwurf ernst nehmen will, dann müsste man schon gegen die in Deutschland herrschenden Verbote protestieren. Und das sind sehr viele und sie werden vom Staat ernst genommen. Laufend werden Internetseiten oder einzelne Inhalte indiziert. Anbieter von strafrechtlich relevanten Inhalten, inklusive Kinderpornographie, werden polizeilich verfolgt. Auch verbotene politische Inhalte wie Nationalsozialismus werden verfolgt und bestraft. Selbst sog. Pro-Anaroxia-Websiten wurden indiziert, also solche, die nicht einmal ideologische Inhalte haben.

Proteste gegen diese Indizierungen und Verbote konnte man seitens der Gegner der Internetsperren für Kinderpornographie nicht vernehmen, wahrscheinlich, weil sie wissen, dass niemand die Liberalisierung sämtlicher Angebote im Internet, inklusive Kinderpornographie, gutheißen würde.

Das Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Internetseite wurde für ein Jahr von der neuen Koalition ausgesetzt, obwohl der Bundestag schon in der vergangenen Legislaturperiode dem zugestimmt hat. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz noch nicht unterschrieben, weil er auf eine Stellungnahme aus Europa wartet. Die Kommission hat schon grünes Licht signalisiert.