Donnerstag, 12. November 2009

Bundesverfassungsgericht fordert strenge Altersverifikationssysteme für Porno-Seiten

Deutsche Pornoanbieter im Internet müssen auch weiterhin Jugendschutz-Sperren, sog. Altersverifikationssysteme, aufstellen, um Minderjährige von Pornographie fernzuhalten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Anlaß war eine Klage von den in Deutschland ansässigen Anbietern, die sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz im Nachteil sahen. Das Bundesverfassungsgericht hat die wettbewerbesrechtliche Argumentation nicht gelten lassen und den Vorrang des Jugendmedienschutzes festgestellt. Ebenso wurden technische Argumente herangeführt: Die Alterverifikation ließe sich umgehen. Die Richter antworteten darauf, daß sichere Systeme den Zugang zumindest verringern könnten.

Das Urteil kann HIER gelesen werden.

Das Urteil ist ein Sieg für den Jugendmedienschutz. In den letzten Jahren hat sich die Aktion „Kinder in Gefahr“ immer wieder für hohe Standards in der Altersverifikation eingesetzt und hierfür im Deutschen Bundestag eine Petition eingebracht.