Freitag, 8. Mai 2009

Führen Internetsperren gegen kinderpornographische Seiten zum Überwachungsstaat?

Hinsichtlich der Internetsperren für Kinderpornographische Seiten wird oft dagegen angeführt, daß das zu einer Internetzensur führen könnte. Dazu ist folgendes zu sagen:

Heute schon kann im Internet nicht alles gezeigt werden. In Deutschland wird das Internet von den Jugendschutzbehörden überwacht und Internetseiten mit Inhalten für Personen über 18 Jahren müssen ziemlich effiziente Altersverifikationssysteme haben. Illegale Inhalte dürfen gar nicht im Internet gezeigt oder angeboten werden.

In den meisten Ländern ist Kinderpornographie verboten bzw. strafbar. In diesen Ländern gilt also das, was auch in Deutschland gilt.

In diesen beiden Fällen gibt es heute schon eine Zensur.

Die neuen Maßnahmen richten sich vor allem gegen Internetseiten, die in Ländern placiert sind, in denen das Angebot von Kinderpornographie nicht strafbar ist oder nicht verfolgt wird.

Unter diesen Umständen ist der Vorwurf der Internetzensur nicht berechtigt. Dann müßten man fordern, daß schon hierzulande alles erlaubt ist, was offensichtlich absurd. Schließlich darf auch nicht alles im fernsehen oder in Zeitschriften gezeigt werden. Pornographie ist nur in speziellen Lokalen erhältlich, im Fernsehen nur verschlüsselt usw. Wieso sollte es dann im Internet überhaupt keine Schranken geben?

Heute gibt es schon Listen mit sog. indizierten Internetseiten, also Internetseiten mit Inhalten für Personen über 18 Jahren, die aber nicht notwendigerweise illegal sind, wie beispielsweise Pornographie (Diese ist nicht illegal, darf aber nicht Minderjährigen zugänglich gemacht werden). Diese werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften geführt und werden nicht im amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht, um ein Mißbrauch zu verhindern.

Es gibt auch heute schon Listen von Internetseiten mit illegalen Inhalten, beispielsweise mit Kinderpornographie. Die zuständigen Stellen, vor allem die KJM, melden diese Seiten heute schon der Polizei, damit sie fahnden kann. Falls sich diese Internetseiten im Ausland befinden, wird Kontakt mit der betreffenden Polizei aufgenommen.

Eine Überwachung des Internets findet also schon statt. Falls man Angst vor dem Überwachungsstatt hat.

Man argumentiert ebenso, daß Internetseiten der Schritt die Sperrung von Internetseiten mit politischen Inhalten sein wird, also eine Polit-Zensur.

Solche Internetauftritte werden aber heute schon indiziert. Ein besonders auffälliger Fall war babycaust.de, wo abgetriebene Kinder gezeigt wurden. Aufgrund der extremen Grausamkeit dieser Bilder, wurde die Seite indiziert, die Darstellungen mußten entfernt werden. Babycaust.de könnte natürlich auswandern und die Seite außerhalb Deutschlands placieren. Dann würden nur noch Internetsperren helfen, wie sie jetzt für Kinderpornographie vorgesehen sind. Allerdings ist der Inhaber und Betreiber in Deutschland ansässig, so daß man immer noch dagegen vorgehen könnte.

Fazit: Besteht also die Gefahr des totalen Überwachungsstaates? Ja, sicherlich, aber dieser läßt sich auch ohne Internetsperren gegen kinderpornographische Seiten einrichten. Unter diesen Umständen überwiegt der Nutzen dieser Internetsperren deutlich den Risiken.