Sonntag, 26. April 2009

Stellungnahme der Aktion Kinder in Gefahr/DVCK zu den Antworten von 1 % 1, Versatel und Freenet

Die Antworten, die wir auch bekommen haben, sind konfus.

Tatsache ist, daß 1 & 1, Versatel und Freenet den Vertrag mit dem BKA nicht unterschrieben hat. Dies haben nur folgende Provider getan:

* Deutsche Telekom AG,
* Vodafone Deutschland und Arcor AG,
* Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH,
* Kabel Deutschland GmbH und
* Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG.

Die anderen Provider, Versatel, 1 & 1 und Freenet haben sich geweigert.

MITTLERWEILE ist aber das Bundeswirtschaftsministerium dazu entschlossen, die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten GESETZLICH (also nicht bloß per Verträge zwischen BKA und den Providern) zu regeln.

Dann wären alle Provider (außer den kleinen, die man von der Regelung aussparen will) verpflichtet, diese Sperren einzurichten. Darauf weist der Brief von Versatel hin, ohne auf den Vertrag mit dem BKA hinzuweisen.

Der Brief von 1 & 1 geht eigentlich gar nicht auf den Text unseres Protestes ein.

Bundeswirtschaftsminister von Guttenberg geht davon aus, daß noch dieses Jahr ein Gesetz im Bundestag zustande kommt.

DOCH SOLANGE DAS NICHT DER FALL IST, IST DIE VERTRAGSREGELUNG MIT DEM BKA DIE EINZIGE BISHER GETROFFENE MASSNAHME. Diesen Vertrag haben Versatel, 1&1 und Freenet nicht unterschrieben und dagegen richtete sich unser Protest.