Freitag, 17. April 2009

Brief der Aktion Kinder in Gefahr - DVCK e.V. gratuliert Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen




Frankfurt am Main, den 17. April 2009




Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen,

im Namen der Deutschen Vereinigung für eine Christliche Kultur und ihrer Aktion „Kinder in Gefahr“ möchte ich mich bei Ihnen für Ihre Initiative zur Sperrung kinderpornographischer Internetseiten bedanken.

Für die Mehrheit der Deutschen ist der Beschluß des Bundeskabinetts vom 25. März ein Grund zur Freude. Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, gebührt das Verdienst, diese Maßnahme durch Ihr Engagement in der Bundesregierung und in der Öffentlichkeit umgesetzt zu haben.

Durch den Vertrag, den die wichtigsten Internetprovider mit dem Bundeskriminalamt geschlossen haben, ist der Kabinettsbeschluß Realität geworden.

Seit Jahren setzt sich unsere Aktion für die Verbesserung des Jugendmedienschutzes im Internet ein. Das Internet war von Anfang an eine große Gefahr für Kinder und Jugendliche. Doch mit dem Aufkommen des sog. Web 2.0 scheinen alle Dämme des Anstandes und der Moral gebrochen zu sein. Das Web 2.0 erlaubt das Hochladen von Videos mit allen möglichen Inhalten. Darunter befinden sich auch viele Videos mit Pornographie und extremer Gewalt.

In Deutschland ist es verboten, solche Videos Minderjährigen zugänglich zu machen. Doch viele Internetseiten, die das Hochladen zulassen, die sog. Streamer, sind im Ausland gehostet.

Es ist wichtig, daß auch diese Internetseiten nicht mehr zugänglich sind. Sie sind in der Tat nach deutschem Recht illegal, weil so gut wie keine Alterszugangsbeschränkungen eingerichtet sind.

Das neue Gesetz: könnte lauten:

Internetprovider dürfen ihren Kunden keinen Zugang zu Internetseiten im Ausland ermöglichen, die jugendgefährdende Inhalte gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetz beinhalten. Als Richtlinie können die Listenteile C und D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (Telemedien) dienen.


Mit freundlichen Grüßen


Mathias v. Gersdorff