Sonntag, 26. April 2009

Antworten von 1 & 1, Versatel und Freenet auf die Email-Protestaktion von Kinder in Gefahr/DVCK

1 & 1:

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre offenen Worte.

Die in den Medien zitierte Aussage, dass sich 1&1 aus entsprechenden Verhandlungen zurückgezogen habe, ist falsch. Im Gegenteil haben wir in der ersten Märzwoche dem Bundesfamilienministerium angeboten, sofort eine entsprechende Vereinbarung auf Basis eines von den Branchenverbänden ECO und BITKOM erarbeiteten Vertragsentwurfs zu unterzeichnen und bereits vor Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes mit entsprechenden Vorbereitungsarbeiten zu beginnen. Leider haben wir bis heute keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten.

Seit Januar 2009 nimmt 1&1 gemeinsam mit anderen Providern und Branchenverbänden an der Arbeitsgruppe "Access-Blocking" teil, die federführend vom Bundesfamilienministerium eingerichtet wurde. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe haben wir angeboten, Internetnutzern den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Da dies jedoch einen Eingriff in das verfassungsmäßig garantierte Fernmeldegeheimnis und weitere grundrechte bedeutet, haben wir darauf hingewiesen, dass entsprechende Erschwerungs- oder
Sperrmaßnahmen unbedingt einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Daher begrüßen wir die am Mittwoch vom Bundeskabinett vorgestellten Eckpunkte sowie das angekündigte Gesetzgebungsverfahren. 1&1 und der Mutterkonzern United Internet engagieren sich seit Jahren im Rahmen der Stiftung "United Internet for UNICEF" gegen den Missbrauch von Kindern.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie können uns stets per E-Mail kontaktieren. Alternativ erreichen Sie uns natürlich jederzeit an unserer Servicehotline. Die Rufnummer lautet: 0180 5 001 006 (14 ct/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunkpreise ggf. abweichend). Sie erreichen uns rund um die Uhr.



Versatel:

Versatel begrüßt es, dass der Gesetzgeber die Zugangserschwerung zu
Kinderpornografie im Internet offenbar noch in dieser Legislaturperiode
regeln will. Das war unser Ziel, und auf dieser Basis können die
Unternehmen handeln.

Die Unternehmen brauchen jetzt baldmöglichst ein konkretes Gesetz, um
die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für die technische
Umsetzung zu haben.

Ein Ausstieg aus den Verhandlungen ist von Versatel zum keinen Zeitpunkt
erfolgt. Das Unternehmen wird aktiv die Lösungsfindung begleiten und
eine gesetzliche Regelung unterstützen.


Freenet:

Die freenet AG hat bislang keine Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten unterzeichnet und nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die freenet AG unterstützt den Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet und hat sich von Anfang an konstruktiv und kontinuierlich in die von Ministerien, BKA und Internetprovidern ins Leben gerufene Arbeitsgruppe eingebracht. Entgegen der Behauptung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Gespräche abgebrochen zu haben, sind wir selbstverständlich auch weiterhin zum Dialog bereit.

Die Unterzeichnung der vom BKA vorgelegten Vereinbarung lehnen wir dennoch ab, da die von uns geforderte Rechtssicherheit zur Umsetzung der Sperrmaßnahmen nach wie vor nicht gegeben ist. Im Gegenteil: Auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage bestehen erhebliche rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken, die im Übrigen auch vom Bundesjustizministerium geteilt werden. Die gewünschten Sperrmaßnahmen verletzen Grundrechte der Bürger, insbesondere das Fernmeldegeheimnis sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Umsetzung des sogenannten Access Blocking würde die Filterung der gesamten Kommunikation im Internet bedeuten. Jeder einzelne Datenstrom müsste zumindest daraufhin überprüft werden, ob mit ihm kinderpornografische Inhalte abgerufen werden sollen. Dies würde auch eine Überprüfung unbescholtener Internetbenutzer bedeuten. Darüber hinaus würde gezielt von Verbindungs- und unter Umständen auch von Inhaltsdaten Kenntnis genommen, was einem schweren Grundrechtseingriff gleichkommen würde. Die freenet AG ist verpflichtet, sich hier rechtskonform zu verhalten und entsprechend sorgsam mit den Daten ihrer Kunden umzugehen. Es bedarf daher des raschen Handelns des Gesetzgebers, eine entsprechende Grundlage zu schaffen, die es den Unternehmen ermöglicht, die technisch erforderlichen Maßnahmen im rechtssicheren Rahmen umsetzen zu können.

Die freenet AG geht weiterhin davon aus, dass ein entsprechendes Gesetz, wie von Frau Zypries bereits angekündigt, noch bis August 2009 verabschiedet werden wird. Es stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoll ist, eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Vereinbarung zu unterzeichnen, wenn eine Umsetzung der Sperrmaßnahmen ohnehin erst nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes möglich ist, das die nötige Rechtssicherheit schafft. Die freenet AG ist der Auffassung, dass die Unternehmen, die Sperrmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage umsetzen, sich in einem rechtsunsicheren Raum bewegen.