Dienstag, 10. März 2009

Münchner Diozesanrat: Praxis der Spätabtreibungen ist ein Skandal


Bad Endorf (kathnews). „Dass nach geltendem Recht die zu erwartende Behinderung eines Kindes zum Schwangerschaftsabbruch führen darf - und zwar ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung – ist ein Skandal“, das sagte der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum München, Alois Baumgartner, am Samstag bei der Vollversammlung der Mitglieder des Diözesanrates im bayerischen Bad Endorf. Er bezeichnete es als „unerträglich“, dass diese Abtreibungen bis kurz vor dem Zeitpunkt der Geburt nach der deutschen Gesetzgebung als „rechtmäßig“ gelten. Baumgartner stellte bei dieser Gelegenheit klar, dass eine absehbare Behinderung eines Kindes kein Grund für eine Abtreibung sein dürfe.

Dabei appellierte Baumgartner auch an die Verantwortlichen in Staat und Politik: „Der Lebensschutz des Staates muss für alle Menschen gelten - von der Empfängnis bis zum Tod und unabhängig davon, ob sie gesund, krank oder behindert sind“. Er unterstrich seine Sympathie für den Antrag von Abgeordneten der Christlich Demokratischen Union (CDU) im deutschen Bundestag, wonach durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz Ärzte bei der absehbaren Behinderung eines Kindes zur Beratung verpflichtet werden. Das Dokument verlangt weiterhin, dass zwischen der Feststellung einer Indikation und einer möglichen Abtreibung eine Frist von drei Tagen liegen soll.

Er richtete sich erneut an die politisch Verantwortlichen: „Um den Eltern die Bejahung eines behinderten Kind zu erleichtern, fordern wir, dass zusätzliche sozial- und finanzpolitische Rahmenbedingungen geschaffen werden“ Zudem seien auch Gesetzesänderungen notwendig, da es bislang keine Regelung gebe, nach der die Geburt eines behinderten Kindes rechtlich nicht als Schaden gelten darf. Bislang könnte ein Arzt nach dem Arzthaftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf Schadensersatz verklagt werden, wenn er eine Behinderung nicht erkannt bzw. mitgeteilt hat. Baumgartner stellte fest, dass ein behindertes Kind somit juristisch als Schaden gelte. Diesen Umstand kritisierte er scharf.

Quelle: KathNews