Mittwoch, 25. Februar 2009

Kommentar zur Antwort der SPD-Bundestagsfraktion auf die Initiative der Aktion SOS Leben zu den Spätabtreibungen


Die Aktion SOS Leben führte eine Aktion zur Unterstützung des CDU-Gesetzesprojektes zur Begrenzung von Spätabtreibungen durch. Auf diese Aktion hat die SPD-Bundestagsfraktion mit einem 4-seitigen Brief geantwortet.

Der SPD-Brief befindet sich unter diesem Link: HIER

Der wichtigste Satz im Brief der SPD-Abgeordneten Christel Humme ist am Anfang der zweiten Seite: „(Der Vorstoß der CDU) legt den Schwerpunkt auf eine Gesetzesänderung, obwohl die bestehende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch nicht eindeutiger sein könnte.“

Wir haben lange überlegt, ob die Aktion SOS Leben eine Postkartenaktion durchführen sollte, um das Gesetzesprojekt der CDU zu unterstützen. Schließlich haben wir es getan, denn die CDU-Initiative ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch abgesehen davon, ist wenig Positives über ihn zu sagen, denn die CDU will im wesentlichen etwas mehr Beratung einführen und die Dokumentationspflichten verschärfen. Das ist nicht viel aber möglicherweise werden dadurch weniger Spätabtreibungen vorgenommen.

Allerdings, und das ist das Positive, will die CDU diese Dinge durch eine GesetzesÄNDERUNG erreichen.

Die CDU sieht also ein, daß die Gesetzesnovelle von Anfang der 90er Jahre kein Dogma ist und man an ihr rütteln sollte, um insgesamt das Problem der Massenabtreibungen in Deutschland anzugehen.

Die SPD hat sich in den vergangenen Jahren immer gesträubt, dieses Thema anzugehen, weil sie eine erneute Debatte um den § 218 auf jeden Fall verhindern will. Eine Änderung, auch eine leichte, hätte die Debatte nochmals anstoßen können.

Das ist die allgemeine Sachlage.

Nun einige Anmerkungen zum Brief aus der SPD-Bundestagsfraktion:

1. Sich generell gegen Gesetzesänderungen angesichts einer – wie der SPD-Brief selbst behauptet – schrecklichen Realität auszusprechen, ist unverständlich. Wenn „Schreckliches“ passiert, muß man damit auch mit Gesetzen dagegen vorgehen. Vor allem in diesem Falle, denn die Spätabtreibungen sind eine Folge der Novellierung Anfang der 90er Jahre, denn zuvor gab es die Spätabtreibungen in dieser Form nicht: Wenn also die Liberalisierung des § 218 hinsichtlich der Spätabtreibungen ein wesentlicher Grund für die heutige Situation ist, wieso ist eine Gesetzesänderung um diese Abtreibungen einzuschränken so verkehrt? Die Antwort der SPD ist klar: Sie will keinerlei gesetzliche Einschränkungen für die Abtreibung aus ideologischen Gründen.

2. Der SPD-Brief behauptet, daß 80% der spät abgetriebenen Kinder gar nicht lebensfähig sind. Abgesehen davon, daß man dies gar nicht genau weiß (und deshalb die CDU die Dokumentationspflichten verschärfen will), muß man sich fragen, was mit den restlichen 20% passiert. In der Logik des SPD-Briefes müßte man die Spätabtreibungen komplett verbieten, falls alle oder die Mehrheit der Kinder lebensfähig wären. Abgesehen davon, kann man die Abtreibung, also den Tod, eines Menschen nicht moralisch verantworten, weil er (vielleicht) außerhalb des Mutterleibes nicht lebensfähig ist.

3. Es ist zwar richtig, daß die Behinderung eines Kindes nicht eine Abtreibung gesetzlich gerechtfertigt. Aber in der Realität ist das der wichtigste Grund für die Spätabtreibungen, denn die Frauen sagen dann, daß sie ein behindertes Kind psychisch nicht verkraften würden und somit ist deren Gesundheit gefährdet. Übrigens ist eines der Gründe der Ärzteschaft für die Forderung nach einer Gesetzesänderung die erhöhte Sicherheit hinsichtlich der Haftung. Ärzte wollen bei einer falschen Diagnose nicht haften, falls das Kind behindert ist und die Frau in diesem Fall abgetrieben hätte (Kind als Schaden).

4. Hinsichtlich der Zahlen kann man nichts Genaues behaupten. Der CDU Gesetzesvorschlag sagt hierzu: „„Für den Arzt ist nicht deutlich erkennbar, unter welcher der acht Rubriken der Embryozid oder Fetozid eingetragen werden soll. Insofern besteht die Befürchtung, dass aufgrund der fehlenden Eintragungsmöglichkeit des Embryozids oder Fetozids im Erhebungsvordruck die tatsächliche Anzahl der Abtreibungen und Spätabtreibungen statistisch nicht vollständig erfasst wird. Durch die Erweiterung der Erhebungsmerkmale werden Lücken der Statistik geschlossen und ihre Aussagekraft über die Art und Anzahl von Spätabtreibungen unter Wahrung des Datenschutzes gestärkt.“ (Auszug aus dem Gesetzentwurf).“

5. Die SPD will genauso wie die CDU mehr Beratung, aber ohne eine Gesetzesänderung.

Die CDU, bzw. die federführenden Abgeordneten, haben ein Gesetzesprojekt vorgelegt, das möglichst einfach für viele Abgeordnete anderer Fraktionen anzunehmen ist. In der Tat hat sich die ehemalige Familienministerin Renate Schmidt, SPD, für den CDU-Vorstoß ausgesprochen. Nach längerem Hadern hat dann die SPD ihren eigenen Text vorgebracht, wahrscheinlich um eine Mehrheit für das CDU-Papier zu verhindern.

Möglicherweise wäre seitens der CDU besser gewesen, ein Gesetzesprojekt mit eindeutigen Verbotsforderungen einzubringen. Dieses wäre nicht mehrheitsfähig gewesen, aber es hätte die Debatte um die Abtreibungen wesentlich stärker angeheizt. Viele Lebensrechtsgruppen hätten dann auch stärker Position bezogen und für das Projekt geworben. Das vorliegende Papier ist in den Forderungen zu minimalistisch und zudem ist das Beratungskonzept diskreditiert, denn von den Abtreibungen bis zur 12ten Woche weiß man, daß die Beratung die Zahl nicht gesenkt hat. Die Pflichtberatung war nichts anderes als ein Feigenblatt, damit die Novellierung vom Bundesverfassungsgericht akzeptiert wird.