Sonntag, 22. Februar 2009

Das Lebensrecht der Ungeborenen im Jahr der Bundestagswahl 2009


Spätestens mit der Landtagswahl in Hessen hat der Wahlkampf für den Deutschen Bundestag im September 2009 angefangen. Immer wieder übermitteln uns die Medien die letzten Umfrageergebnisse und Sympathiewerte. Mit der Zeit werden sich die Stellungnahmen aller möglichen Organisationen und Lobbygruppen zu allen möglichen Themen häufen. Auch wir als Lebensrechtler müssen uns fragen, was der Wahlkampf und die kommende Bundestagswahl für das Lebensrecht bringen kann.

Wer sich seit Jahren mit diesem Thema beschäftigt, wird leicht erkennen, dass diese Bundestagswahl einen wichtigen Unterschied aufweist zu den Wahlen, die wir seit der Liberalisierung des § 218 StGB Anfang der 90er Jahre hatten. In den Wahlen von 1994 und 1998 trat nämlich eine Union auf, die soeben mehrheitlich dem sogenannten Beratungskonzept zugestimmt hatte, das im wesentlichen eine Fristenlösung mit Beratungspflicht war. Nur eine Minderheit rund um die Abgeordneten Carstens und Geis stemmte sich gegen die Mißachtung des Rechts auf Leben der Ungeborenen. Diese neue Regelung war eine deutliche Verschlechterung gegenüber der bis dahin geltenden Regelung der Indikationslösung, die Abtreibungen nur in bestimmten Fällen zuließ. Zum Zeitpunkt der Abstimmung des Gesetzes war es gewissermaßen nur eine theoretische Verschlechterung, denn die Abtreibungszahlen waren damals schon horrend hoch, und die meisten Abtreibungen wurden mit der sozialen Indikation begründet, also mit einer sozialen und wirtschaftlichen Verschlechterung der Frau im Falle der Austragung ihres Kindes. Allerdings überließ die Indikationslösung den Lebensrechtlern mehr juristischen Spielraum, um gegen die Abtreibungspraxis zu argumentieren, vor allem, weil die Praxis fundamental den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes zum § 218 StGB aus den 70er Jahren widersprach.

In den Jahren 1994 und 1998 gab es noch weniger Hoffnung, dass etwas in den Parteien des linken Spektrums, SPD und Grüne, geschehen würde. In diesen Parteien waren damals noch viele militante Feministinnen aktiv, die sich intensiv für eine liberale Frauenpolitik und deshalb für eine Freigabe der Abtreibung in den 70er Jahren eingesetzt hatten.

So konnte es kaum überraschen, daß mit der Regierung Schröder/Fischer es noch schlimmer wurde, als es ohnehin schon war: Die Abtreibungspille Mifegyne (RU 486) wurde eingeführt, die Politik hinsichtlich Stammzellenforschung und Klonen liberalisiert, jegliche Diskussion wurde im Keime erstickt.

Ohne die gegenwärtige Lage beschönigen zu wollen, ist das Bild heute nicht so düster wie damals. Innerhalb der Jungen Union gibt es eine erhebliche Anzahl von jungen Menschen, die die gegenwärtige Situation kritisieren und immer lauter Änderungen fordern. Auch ist hinsichtlich der Spätabtreibungen etwas Bewegung gekommen, und man strebt leichte, fast marginale Verbesserungen an, die aber einen ersten Schritt hin zu einer ernsthaften Besserung bedeuten könnten.

Leider hat die Union nicht geschlossen gegen die Liberalisierung des Import von Stammzellen für die verbrauchende Stammzellenforschung (bei der Embryos getötet werden müssen) gestimmt. Allerdings war der Anteil der Gegner erheblich, und nicht wenige haben in der Öffentlichkeit gesagt, daß diese Abstimmung für die CDU schädlich sei. Hätte sich die Bundeskanzlerin nicht so vehement für die Liberalisierung eingesetzt, wäre die CDU in dieser Frage nicht umgekippt.

Der Vorstoß der Union in der Frage der Spätabtreibungen hat Unterstützer in der SPD gefunden, so daß diese Partei ein eigenes, noch minimalistischeres Projekt in den Bundestag einbrachte. Schließlich haben auch die Grünen und die FDP eigene Projekte eingebracht.

Für uns Lebensrechtler sind diese Gesetzesprojekte absolut unbefriedigend, und man kann sie nur aus strategischen Erwägungen heraus unterstützen. Sie beinhalten leichte Verbesserungen, sie sind ein kleiner Schritt in die richtige Richtung - mehr nicht. Aber auch nicht weniger, und sie zeigen, daß die Friedhofsruhe, die viele nach der Liberalisierung Anfang der 90er Jahre wollten, sich schließlich nicht durchgesetzt hat. Die Stimme der Ungeborenen bleibt vernehmbar und rüttelt weiterhin an den Gewissen der Menschen.

Das Jahr 2009 mit seinem Wahlkampf für den Deutschen Bundestag beginnt also unter wesentlich besseren Vorzeichen als 1998 oder 2002. Die Sensibilität für das Lebensrecht ist größer, das Interesse der Menschen ist lebendiger, die Sorge über diese fürchterliche moralische Wunde spürbarer.

Unsere Aktion SOS LEBEN war mit der ersten Aktion Mitte Februar 2009 mehr oder weniger eine der ersten, die sich in der Öffentlichkeit in den Wahlkampf eingeschaltet haben. Wir sind schon voll dabei dank Ihrer Unterstützung und werden bis zur letzten Minute für das Lebensrecht der Ungeborenen streiten.

Doch damit die Stimme der Ungeborenen kraftvoll sein kann, brauchen wir viel mehr Mitstreiter, und das ist in den letzten Jahren schwieriger geworden. Viele sind trotz mancher guter Zeichen mutlos geworden und haben die Hoffnung verloren. Ebenso die Tatsache, daß es keinen wirklich prominenten und medienpräsenten Politiker gibt, der hundertprozentig für die Ungeborenen eintritt, macht unsere Arbeit schwieriger.

Aber das ist kein Grund für uns, nur eine Minute weniger für das Lebensrecht der Ungeborenen zu streiten. Wir wissen, dass wir für eine gerechte Sache kämpfen und, dass am Ende, wenn Gott einschreitet, das Leben über den Tod siegen wird.

Deshalb möchte ich Sie einladen, im Jahr 2009 für die Ungeborenen einzutreten und alle Gelegenheiten, die uns der Wahlkampf bietet, dafür zu nutzen.