Donnerstag, 18. Dezember 2008

Papst Benedikt XVI. kritisiert Euthanasiegesetz und bedauert Entwicklungen in Luxemburg


Vatikan (kathnews). Am Donnerstag empfing der Heilige Vater den neuen Botschafter des Großherzogtums Luxemburg beim Heiligen Stuhl. Bei dieser Gelegenheit unterstrich der Heilige Vater, dass er sehr besorgt über die geplante Straffreiheit für aktive Sterbehilfe sei. Der Papst forderte, dass die politisch Verantwortlichen sich daran erinnern sollten, dass es niemals gerechtfertigt sein könne, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen. In diesem Zusammenhang verwies der Papst darauf, dass der Wunsch nach Sterbehilfe vor allem ein Ruf nach Begleitung, Unterstützung und Beistand sei. Dieser Beistand stärke die familiären und sozialen Bindungen, so Benedikt XVI.

Darüber hinaus lobte der Heilige Vater das am Donnerstag in Luxemburg beschlossene Gesetz zum Ausbau der Palliativmedizin. Gleichzeitig bezeichnete er es jedoch als bedauerlich, dass beide Gesetze miteinander verknüpft wurden.

Unterdessen hat auch Fernand Franck, Erzbischof von Luxemburg, erneut Kritik am luxemburgischen Sterbehilfegesetz geübt. Franck betont, dass von der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe eine Symbolkraft ausgehe, die nicht unterschätzt werden dürfe. „Möglichkeiten wie das Töten auf Verlangen, die der vorliegende Gesetzesvorstoß vorsieht, werden rasch zur Normalität und bald auch zum vermeintlich legitimen Angebot der Gesellschaft an ihre Bürger.“, so Erzbischof Franck. Eine besondere Gefahr sieht er darin, dass auch Bürger, die von sich aus nicht auf die Möglichkeit der Sterbehilfe zurückgreifen würden, durch die gegebene Rechtssituation und den steigenden gesellschaftlichen Druck schnell vor der Frage stehen werden, warum sie das Angebot der Euthanasie nicht für sich in Anspruch nehmen.

In dem kürzlich veröffentlichten Schreiben des Erzbischofs heißt es: „Die Kirche Luxemburgs appelliert noch einmal an die Gewissen der einzelnen Abgeordneten, keine unverantwortliche Doppelbotschaft – für und gegen das Leben - an die Bürger und Bürgerinnen in Luxemburg zu geben. Ihre gesellschaftliche Verantwortung ist gefordert und steht auf dem Spiel. Denn die Abgeordneten werden nicht über Einzelfälle entscheiden, sondern über allgemeine gesetzliche Bestimmungen für alle Menschen in Luxemburg.“

Weiter heißt es: „Sie öffnen einen Rechtsraum, in dem mehr Probleme geschaffen als gelöst werden. Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, dürfen wir uns keine Ausnahmen leisten – auch nicht im Namen der Freiheit beziehungsweise eines falsch verstandenen Mitleids oder Würdebegriffs.“ Abschließend bekräftigt der Erzbischof erneut die unantastbare Einzigartigkeit des menschlichen Lebens: „Selbst in lebenswidrigen Umständen bleibt der Mensch in seiner Würde und in seinem Leben unantastbar.“

Quelle: KathNews