Mittwoch, 26. November 2008

Aktion Kinder in Gefahr begrüßt Vorstoß der Familienministerin gegen Kinderpornos im Internet – doch Verbot muß alle illegalen Inhalte umfassen

Familienministerin von der Leyen hat in einem viel beachteten Interview mit dem Hamburger Abendblatt vom 25. November 2008 die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten per Gesetz gefordert.

Diese Maßnahme wäre selbstverständlich zu begrüßen.

Allerdings ist nicht einzusehen, wieso nicht sämtliche Internetseiten mit illegalen Inhalten gesperrt werden sollten. Dazu gehören auch Seiten mit Pornographie, wenn sie frei zugänglich ist.

Die lobenswerte Initiative der Familienministerin muß nun für alle Provider und alle im Ausland plazierten Internetseiten mit illegalen Inhalten gelten.

Als Richtlinie könnte der Katalog von Internetseiten mit jugendgefährdenden Inhalten dienen, der von der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ bzw. von ihren untergeordneten Behörden, wie die „Kommission für Jugendmedienschutz – KJM“ oder die „Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia – FSM“ oder die „Selbstkontrolle Suchmaschinen“ angefertigt wird.

Der konkrete Gesetzesvorschlag:

Internetprovider dürfen ihren Kunden keinen Zugang zu Internetseiten im Ausland ermöglichen, die jugendgefährdende Inhalte gemäß dem deutschen Jugendschutzgesetzes beinhalten. Als Richtlinie können die Listenteile C und D gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 und 4 JuSchG (Telemedien) dienen.