Dienstag, 14. Februar 2012

Skandal-Urteil: Katholische Kirche darf als "Kinderf...-Sekte" verleumdet werden

Pressemitteilung des Christoferuswerks vom 14. Februar 2012

Berliner Gerichtsbeschluß stößt auf Kritik auch von Nichtchristen und Ungläubigen



Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als "Kinderficker-Sekte" beleidigt werden.

Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderf...-Sekte - und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung.

Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft (StA) hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite "Schockwellenreiter", erhoben, weil Kantel die kath. Kirche mit dieser Schmähkritik verleumdet hatte; dabei berief sich die StA auf § 166 StGB (siehe Anmerkung unten). Doch die Richterin verweigerte die Eröffnung eines Hauptverfahrens.

Das Gericht begründete seinen (allerdings noch nicht rechtskräftigen) De-facto-Freispruch damit, es gäbe "in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche". Der Gerichtsentscheid sei "bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche."

Daher sei der Ausdruck "Kinderf...-Sekte" nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden zu stören", verkündete die Richterin - und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 (Religionsbeschimpfung).

Die Staatsanwaltschaft kann bis eine Woche nach der Beschlußfassung noch Einspruch dagegen erheben.

Der Betreiber der Webseite ‘Schockwellenreiter’ hatte unter dem Titel "Neues vom Ayatollah aus Köln" am 29.6.2011 Folgendes veröffentlicht: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt."

Vor der Anklage der Staatsanwaltschaft gab es einen Briefwechsel zwischen Kantel und dem Berliner Polizeipräsidenten, der ihn über den Vorwurf der StA, Religionsgemeinschaften beleidigt zu haben, informierte. Kantel veröffentlichte diesen Brief und schrieb sodann dreist, er habe keine Religionsgemeinschaft beleidigt, weil Religionen ohnehin "eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes" seien.

Es gibt allerdings auch unter "Gottlosen" und Kirchenfernen anständige Leute. Schon vor dem jetzigen Gerichtsbeschluß kritisierten glaubensfremde, atheistische Blogger, die auf gute Sitten, Toleranz und Fairneß aber durchaus Wert legen, diese massive Beleidigung der kath.Kirche, zB. der Betreiber des Weblogs "Rock´n Roll", der bereits am 17.11.2011 unter dem Titel "Kinderf...-Sekte ist ein böses Wort" Folgendes klarstellte:

"Wie kann ein gebildeter Mensch sich solcher Stammtischparolen bedienen, alle Mitglieder der katholischen Kirche unter Generalverdacht stellen und so primitiv seine Abneigung gegenüber der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen? (...)

Er beruft sich auf Meinungs -und Pressefreiheit. Schön und gut – doch auch wenn ich meine Meinung frei vertrete, muss ich die Rechte der Anderen achten, die allgemein bekannten guten Sitten einhalten und darf nicht beleidigen. Und mit Pressefreiheit hat solch ein Ausdruck in meinen Augen nichts zu tun, höchstens mit schlechtem Benehmen. Ich selber halte von Glaubensgemeinschaften überhaupt nichts, schon gar nicht von den christlichen.(...)

Auch wenn man selber kein gläubiger Mensch ist (so wie ich), sollte man trotzdem die respektieren, die an irgendeinen Gott glauben und die Kirche anerkennen. Gerade eben muss ich an die Judenverfolgung im dritten Reich denken, als alle Juden über einen Kamm geschoren wurden."

Bei diesem skandalösen Gerichtsurteil handelt es sich offenbar um die juristischen Sumpfblüten jener hysterischen Medienkampagne, die sich nicht um Fakten und wissenschaftliche Studien kümmerte, sondern sensationsgierig und scheinheilig gegen die Kirche polemisierte, vor allem gegen die katholische Priesterschaft.

Gleichzeitig muß man enttäuscht feststellen, daß es leider nur sehr wenige Bischöfe gab, die sich diesem antikirchlichen Kesseltreiben widersetzt haben, darunter der Regensburger Bischof Gerhard L. Müller, der daraufhin von vielen Medien und sogar aus kirchlichen Kreisen scharf attackiert wurde.

Zum Vergleich:

Als die österreichische Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff äußerte, Mohammed sei "nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder" gewesen, wurde sie von der Richterin Bettina Neubauer bzw dem Wiener Landesgericht wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt, obgleich historisch unbestritten ist, daß Mohammed mit einem 9-jährigen Mädchen die "Ehe" vollzog. (Abgesehen davon geht es hierbei nicht um eine "religiöse Lehre", sondern um des "Propheten" persönliche Lebensführung.)

Noch kürzlich berichteten wir über eine islamische Fatwa (Rechtsgutachten), worin eben dies bestätigt und als "Allahs Wille" energisch gerechtfertigt wurde:

http://charismatismus.wordpress.com/2012/02/05/fatwa-zu-mohammeds-heirat-mit-der-9-jahrigen-aischa/

Ergebnis: Laut derzeitiger (Un-)Rechtssprechung im deutschsprachigen Raum dürfen unstrittige Tatsachen über Mohammed nicht geäußert werden, hingegen darf die katholische Kirche als Ganzes - und damit alle ihre Mitglieder - aufs übelste beleidigt und als kriminell verleumdet werden.

Felizitas Küble, Vorsitzende des Christoferuswerks in Münster

Anmerkung:
Hier folgt § 166 des StGB (Strafgesetzbuch):
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Quelle:
Christoferuswerk eV.
Felizitas Küble
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48167 Münster
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